Visum und Einwanderung

Leistungen

Ihr Leitfaden zur Einstellung von Arbeitnehmern aus dem Ausland

Durch die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland kann Ihr Unternehmen wertvolle Fähigkeiten erwerben, die Regeln hängen jedoch davon ab, woher der Mitarbeiter kommt.


Hier ist eine einfache Übersicht:

Arbeitnehmer aus der EU/EWR:


  • Es ist keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, Sie müssen sich jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft bei der Polizei anmelden.


  • Kann sofort nach der Ankunft mit der Arbeit beginnen.


  • Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass Löhne und Arbeitsbedingungen den norwegischen Standards entsprechen.


  • Der Arbeitnehmer muss über einen gültigen Ausweis und einen Beschäftigungsnachweis verfügen.


Mitarbeiter außerhalb der EU/EWR:


  • Vor Arbeitsbeginn muss eine gültige, an die Arbeitsstelle gebundene Aufenthaltserlaubnis in Norwegen vorliegen.


  • Die Erlaubnis muss vor Beginn der Beschäftigung erteilt werden. Ohne diese Erlaubnis ist die Aufnahme der Arbeit rechtswidrig.


  • Sie müssen nachweisen, dass die Stelle die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllt und dass Lohn und Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.


  • Dies gilt für Facharbeiter, Spezialisten, Saisonarbeiter und bestimmte andere Kategorien.



Employee housing near office buildings in Stockholm

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt


Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses, von der Ermittlung des spezifischen Bedarfs Ihres Unternehmens an Fachkräften und Arbeitskräften bis hin zur Ermittlung, wo auf der Welt dieses Fachwissen zu finden ist. Wir prüfen, ob potenzielle Kandidaten die Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis in Norwegen erfüllen und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.


Verstehen Sie die Anforderungen

Die Voraussetzungen variieren je nach Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers und der Art der zu verrichtenden Tätigkeit. Um Ihnen eine genaue Orientierung zu geben, bitten wir Sie, ein kurzes Formular auszufüllen.


Unsere Leistungen:

  • Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger

    Die Entsendung internationaler Mitarbeiter nach Norwegen ist mit der Einhaltung einer Reihe von Einwanderungsbestimmungen und -vorschriften verbunden. Wir unterstützen Unternehmen und Einzelpersonen bei jedem Schritt des Genehmigungsverfahrens – von der Planung vor dem Umzug und der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen bis hin zur Einreichung und Überwachung der Anträge bei den norwegischen Einwanderungsbehörden.


    Unser erfahrenes Team stellt sicher, dass die Anträge korrekt, vollständig und konform sind. Dies bietet Arbeitgebern Sicherheit und Mitarbeitern und ihren Familien eine reibungslose Ankunft. Alle Nicht-EU/EWR-Bürger benötigen eine gültige Aufenthaltserlaubnis, um in Norwegen leben und arbeiten zu können. Für bestimmte Dokumente sind möglicherweise beglaubigte Übersetzungen und Genehmigungen erforderlich.



  • Lokale Registrierung für EU-/EWR-Bürger

    EU- und EWR-Bürger dürfen in Norwegen leben und arbeiten, müssen sich jedoch innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft bei den Behörden anmelden. Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses und sorgen für eine korrekte und effiziente Ausstellung der Meldebescheinigungen. Unser Team stellt sicher, dass Ihre Mitarbeiter alle behördlichen Anforderungen ohne unnötige Verzögerungen erfüllen.



  • Unterstützung bei Geschäftsvisa

    Wenn Ihre Teammitglieder für kurzfristige Geschäftseinsätze unterwegs sind, bieten wir Ihnen zuverlässige Unterstützung bei der Beantragung von Geschäftsvisa weltweit. Dank unserer umfassenden Kenntnisse der internationalen Verfahren stellen wir sicher, dass jeder Antrag die notwendigen Voraussetzungen erfüllt und unnötige Komplikationen vermieden werden.



  • Öffentliche Registrierung und persönliche Nummernunterstützung

    Bei der Ankunft in Norwegen müssen sich alle ausländischen Einwohner persönlich bei den Behörden anmelden. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei diesem Prozess und begleiten Mitarbeiter und Familien bei Bedarf.


    Die Beantragung einer norwegischen Personennummer ist ein wichtiger erster Schritt für den Zugang zu lokalen Dienstleistungen wie Bankwesen, Gesundheitsversorgung und Steuern. Obwohl der bürokratische Prozess zunächst überwältigend sein kann, sorgt unser Team dafür, dass alles so reibungslos wie möglich abläuft und Neuankömmlingen dabei hilft, sich selbstbewusst in die norwegische Gesellschaft einzuleben.

  • Verlängerung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

    Aufenthaltsgenehmigungen in Norwegen sind in der Regel ein bis drei Jahre gültig. Wir unterstützen Sie bei der Verlängerung dieser Genehmigungen frühzeitig, um Störungen zu vermeiden. Unser Ziel ist es, den Verlängerungsprozess zu vereinfachen und sicherzustellen, dass er ordnungsgemäß abgewickelt und rechtzeitig eingereicht wird – idealerweise drei Monate vor Ablauf der aktuellen Genehmigung.




Schritt 1: Registrierungsübersicht

Informieren Sie sich über die wesentlichen Schritte, die ausländische Arbeitnehmer bei ihrer Ankunft bei den örtlichen Behörden durchführen müssen.

Schritt 2: Erforderliche Formulare

Füllen Sie die erforderlichen Dokumente aus, einschließlich persönlicher Informationen, Beschäftigungsdetails und Adressnachweis.

Schritt 3: Ausfüllen des Formulars

Anleitung zum korrekten Ausfüllen von Formularen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und Verzögerungen zu vermeiden.

Schritt 4: Einreichung und Nachverfolgung

Reichen Sie Formulare bei den entsprechenden Behörden ein und verfolgen Sie effizient den Registrierungsstatus.


Benötigen Sie Hilfe mit Ihren Mitarbeitern?

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Anforderungen zu besprechen und lassen Sie sich von uns dabei helfen, die perfekte Lösung für Ihre Mitarbeiter zu finden.